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   OLG Schleswig, 12.02.2020 - 2 Ws 128/19   

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https://dejure.org/2020,2353
OLG Schleswig, 12.02.2020 - 2 Ws 128/19 (https://dejure.org/2020,2353)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.02.2020 - 2 Ws 128/19 (https://dejure.org/2020,2353)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 2 Ws 128/19 (https://dejure.org/2020,2353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anrechnung von Zeiten des Maßregelvollzugs auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2020 - 2 Ws 128/19
    Darüber hinaus ist bei der Auslegung, wann eine unbillige Härte für den Verurteilten vorliegt, auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 2012 (2 BvR 2258/09) zu berücksichtigen, welche Anlass für die Einführung des § 67 Abs. 6 StGB war.

    Sowohl das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 27. März 2012 (a.a.O., Rn. 71) als auch die Gesetzesbegründung zu § 67 Abs. 6 (BT-Drs. 18/7244, S. 27 f.) gehen davon aus, dass ein Härtefall sich aus verschiedenen Umständen ergeben kann, wobei einer dieser Umstände eben die erheblich über die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe hinausgehende Dauer der Unterbringung sein kann, aber nicht sein muss; auch die Gesetzesbegründung hält einzelfallbezogene "Abstriche" vom Kriterium einer erheblichen Überschreitung der Summe der Freiheitsstrafen für möglich (BT-Drs. 18/7244, S. 28).

  • OLG Hamm, 13.08.2018 - 5 Ws 264/18

    Anrechnung von Unterbringungszeiten auf verfahrensfremde Strafen

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2020 - 2 Ws 128/19
    Es wird daher entgegen teilweise in der Rechtsprechung vertretener Auffassungen in der Regel nicht nur dann von einem Härtefall auszugehen sein, wenn die in § 67 Abs. 6 Satz 2 StGB genannten Kriterien geradezu eine Anrechnung gebieten und insbesondere die bisherige Dauer der Freiheitsentziehung zwei Drittel der insgesamt verhängten Freiheitsstrafen erreicht hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. August 2018, 5 Ws 264-267/18- juris; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 2014, 1 Ws 48-52/14, juris Rn. 28), sondern auch schon dann, wenn unter Berücksichtigung der Kriterien insgesamt keine Gründe ersichtlich sind, die gegen eine Anrechnung auf verfahrensfremde Strafen sprechen.

    Umgekehrt spricht das teilweise in der Rechtsprechung vertretene Argument (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. August 2018, 5 Ws 264-267/18, juris Rn. 34), dass unter Umständen eine Anrechnung der Zeit des Maßregelvollzugs auch auf verfahrensfremde Strafen dazu führen könnte, dass Mehrfachtäter privilegiert werden, nur scheinbar gegen die Annahme eines Härtefalles.

  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2020 - 2 Ws 128/19
    Denn auch dann wird durch die Vollstreckung dieser Strafen mehr als notwendig in das Freiheitsrecht des Betroffenen eingegriffen werden, da dem Verurteilten mit dem Maßregelvollzug bereits ein auch dem Schuldausgleich dienendes Übel zugefügt worden ist (vgl. BVerfGE 95, 1, 32).
  • OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14

    Strafrestaussetzung bei Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug:

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2020 - 2 Ws 128/19
    Es wird daher entgegen teilweise in der Rechtsprechung vertretener Auffassungen in der Regel nicht nur dann von einem Härtefall auszugehen sein, wenn die in § 67 Abs. 6 Satz 2 StGB genannten Kriterien geradezu eine Anrechnung gebieten und insbesondere die bisherige Dauer der Freiheitsentziehung zwei Drittel der insgesamt verhängten Freiheitsstrafen erreicht hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. August 2018, 5 Ws 264-267/18- juris; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 2014, 1 Ws 48-52/14, juris Rn. 28), sondern auch schon dann, wenn unter Berücksichtigung der Kriterien insgesamt keine Gründe ersichtlich sind, die gegen eine Anrechnung auf verfahrensfremde Strafen sprechen.
  • OLG Braunschweig, 08.12.2017 - 1 Ws 241/17

    Anrechnungsentscheidung; überschießende Unterbringungszeit; Härtefall;

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2020 - 2 Ws 128/19
    Keinesfalls müssen die drei in § 67 Abs. 6 Satz 2 StGB genannten Aspekte zugunsten des Verurteilten kumulativ vorliegen und allein ausschlaggebend sein (vgl. auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 08. Dezember 2017 - 1 Ws 241/17 -, juris).
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